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Unterschiede in den Regelungen in Österreich, Deutschland und der Schweiz: Fahrverbote, Standards und Verkehrsplanung im Jahr 2026

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22. Januar 2026 / Autor: Ihr fireTMS Team

Unterschiede in den Regelungen in Österreich, Deutschland und der Schweiz: Fahrverbote, Standards und Verkehrsplanung im Jahr 2026

Transportvorgänge in den deutschsprachigen Märkten Europas stellen Spediteure trotz der geografischen Nähe vor Herausforderungen. Österreich, Deutschland und die Schweiz haben jeweils eigene Vorschriften für den Lkw-Verkehr. Dazu gehören Fahrverbote zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Tagen, Umweltauflagen und verkehrsberuhigte Zonen sowie unterschiedliche Mautgebühren. Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann zu finanziellen Strafen oder ungeplanten Ausfallzeiten und damit zu Verlusten führen. Im Folgenden erläutern wir die wichtigsten Unterschiede der Lkw-Verkehrsvorschriften in Österreich, Deutschland und der Schweiz und geben Tipps, wie Sie Ihre Transporte unter Berücksichtigung dieser Bestimmungen effektiv planen können.

Lkw-Fahrverbote in Österreich, Deutschland und der Schweiz

Eine der größten Herausforderungen für die Planung internationaler Transportrouten sind Lkw-Fahrverbote, also Zeiten, in denen Fahrzeuge mit einem bestimmten zulässigen Gesamtgewicht nicht fahren dürfen. Diese Verbote gelten vor allem an Wochenenden und Feiertagen, aber auch morgens und nachts. Obwohl alle drei Länder bestrebt sind, Lärm und Staus während der touristischen Hochsaison zu reduzieren, variiert der Umfang dieser Fahrverbote von Land zu Land.

Österreich: Ganzjähriges Nachtfahrverbot und eingeschränkte Wochenendregelungen

Österreich ist bekannt für seine strengen Vorschriften im Güterverkehr. Zu den grundlegenden Beschränkungen gehören ein Wochenendfahrverbot und ein in der Region einzigartiges ganzjähriges Nachtfahrverbot. In Österreich dürfen Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen (und Sattelzüge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen) samstags von 15:00 Uhr bis Mitternacht sowie sonntags und an Feiertagen von 0:00 Uhr bis 22:00 Uhr nicht fahren. Dies bedeutet, dass der Lkw-Verkehr im ganzen Land von Samstagnachmittag bis Sonntag 22:00 Uhr praktisch zum Erliegen kommt. Darüber hinaus gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen ein Nachtfahrverbot zwischen 22:00 Uhr und 5:00 Uhr.

Darüber hinaus geltenin Österreich saisonale Fahrverbote in den Alpen. Zusätzliche Beschränkungen gelten auf wichtigen Alpenautobahnen (A12, A13, A14) samstags im Sommer und teilweise auch im Winter. In Tirol beispielsweise gilt im Sommer samstags von 7:00 bis 15:00 Uhr auf bestimmten Abschnitten der A12 und A13 ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen. Dies soll die Verkehrsstaus am Grenzübergang zu Italien reduzieren. Österreichs System von Verkehrsverboten ist daher sehr umfassend (einschließlich Nacht-, Wochenend- und saisonaler Beschränkungen), und die Bußgelder für Verstöße zählen zu den höchsten in Europa. Sie können bis zu 5.000 € betragen, einschließlich der Möglichkeit der Fahrzeugbeschlagnahme und der Anordnung zum Entladen der Ladung. Die österreichischen Behörden setzen die Vorschriften sehr konsequent durch, daher müssen Spediteure aus anderen Ländern ihre Routen durch Österreich sorgfältig planen, um lange Wartezeiten und hohe Bußgelder zu vermeiden.

Lastkraftwagen auf einer deutschen Autobahn

Deutschland: Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen sowie an langen Wochenenden

Deutschland hat einige der strengsten Lkw-Fahrverbote in Europa. Alle Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen sowie Lkw-Kombinationen unabhängig vom Gewicht dürfen sonntags und an Feiertagen von Mitternacht bis 22:00 Uhr nicht fahren. Dieses Verbot gilt für das gesamte öffentliche Straßennetz, einschließlich Autobahnen und Bundesstraßen. Das bedeutet, dass praktisch der gesamte Tag für den Schwerlastverkehr gesperrt ist.

Zusätzlich gelten in Deutschland jedes Jahr vom 1. Juli bis zum 31. August samstags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr Fahrverbote für die genannten Fahrzeuge. In diesem Zeitraum ist die Fahrt auf ausgewählten, besonders verkehrsreichen Autobahn- und Bundesstraßenabschnitten untersagt. Ziel dieses Fahrverbots an Feiertagen ist die Entlastung des touristischen Verkehrs an Wochenenden. Es sei darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen mit Geldstrafen von 120 € für den Fahrer bis über 570 € für den Transporteur geahndet werden; im Falle des Fahrverbots an Feiertagen liegen die Geldstrafen zwischen 25 € und 150 €.

Schweiz: Nachtfahrverbot und Sonntagsbeschränkungen

Obwohl die Schweiz kein EU-Mitglied ist, wendet Sie ebenfalls Lkw-Fahrverbote an, um die Lebensqualität der Einwohner und die Umwelt zu schützen. In der gesamten Schweiz gilt von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr ein vollständiges Lkw-Fahrverbot. Während dieser Zeit dürfen keine Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen (oder Zugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 5 Tonnen) auf den Straßen fahren. Darüber hinaus hat die Schweiz, wie Österreich und Deutschland, den Lkw-Verkehr an Sonn- und Feiertagen vollständig verboten. Dieses Verbot gilt rund um die Uhr, und es ist unwahrscheinlich, dass man während dieser Zeiten Lkw auf den Straßen antrifft. Spediteure aus anderen Ländern sollten beachten, dass die Fahrverbote deutlich strenger sind als in der EU, da sie für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen gelten, nicht für solche mit über 7,5 Tonnen.

Das Schweizer Recht, das dem Schutz der Alpentäler dient, sieht keine Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot vor. Die Vorschriften sind länderspezifisch. So ist der Transit durch die Schweiz durch ein Genehmigungssystem und hohe Straßengebühren eingeschränkt, um Spediteure zur Nutzung des intermodalen Schienenverkehrs zu bewegen. In touristischen und Bergregionen können darüber hinaus zusätzliche lokale Beschränkungen gelten. Diese begrenzen die zulässigen Lieferzeiten auf bestimmte Stunden, um zu verhindern, dass der Schwerlastverkehr den Tourismus beeinträchtigt. Der Kanton Genf hat zudem ein Umweltnotfallprogramm eingeführt, das die Einfahrt besonders umweltschädlicher Fahrzeuge während Smogperioden weiter einschränkt.

Umwelt- und Emissionsnormen – Umweltzonen

Ein weiterer Bereich, in dem sich die Regelungen im deutschsprachigen Raum unterscheiden, sind die Umweltauflagen. Abgasnormen (EURO) und die zugehörigen Umweltzonen regeln, ob ein Lkw in bestimmte Städte oder Regionen einfahren darf. Die Länder legen Wert auf die Reduzierung der durch den Lkw-Verkehr verursachten Umweltverschmutzung, verfolgen dabei aber unterschiedliche Ansätze.

Österreich: Emissionsaufkleber und Beschränkungen im Tirol

Österreich hat in ausgewählten Städten Umweltzonen (LEZ) eingeführt und schreibt die Verwendung eines Umweltaufklebers (des sogenannten „Pickerl“-Aufklebers) für Lkw vor. Seit 2017 muss jeder Lkw mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen einen Aufkleber mit Angabe seiner Euro-Norm an der Windschutzscheibe haben. In Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark wurden Zonen eingerichtet, in denen Lkw unterhalb einer bestimmten Norm, wie z. B. Euro 3 oder Euro 4, nicht zugelassen sind. In Tirol gelten zudem regionale Branchenverbote, die den Transport bestimmter Güter oder die Durchfahrt von Fahrzeugen mit unzureichender Abgasnorm auf stark befahrenen Alpenstraßen betreffen.

Seit dem 1. Januar 2023 ist die Nutzung der Autobahn A12 (Inntal) für Lkw, die lediglich die Euro-5-Norm oder eine niedrigere erfüllen, in Tirol untersagt. Darüber hinaus ist der Transport bestimmter Güter wie Abfall, Schüttgut und Holz ganzjährig, auch an Wochentagen, verboten. Die österreichischen Umweltauflagen wirken sich daher besonders auf die Transportplanung durch die Alpen aus, da Spediteure über ausreichend neue Fahrzeuge verfügen und häufig Umwege über andere Länder einplanen müssen, wenn sie ältere Lkw einsetzen oder verbotene Ladungen transportieren.

Die österreichischen Behörden richten zudemlandesweit Sperrzonen auf Landstraßen ein, die für Transit-Lkw gelten. Um zu verhindern, dass Lkw weniger befahrene Straßen nutzen, um die Autobahnmaut zu umgehen, wurden auf einigen Nebenstraßen Beschränkungen eingeführt. Zusammenfassend lässt sich sagen: In Österreich ist es wichtig, die Umweltplakette zu beachten und die geltenden Vorschriften einzuhalten. Planen Sie Ihre Route durch Tirol sorgfältig und stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug und Ihre Ladung für diese Strecke zugelassen sind.

Autobahnfahrt durch die Alpen aus der Perspektive der Lkw-Kabine

Deutschland: Umweltzonen und Emissionsplaketten

Deutschland war Vorreiter bei der Einführung von Umweltzonen. Viele deutsche Städte, insbesondere die größten Ballungsräume, haben Zonen eingerichtet, in denen nur Fahrzeuge mit bestimmten Euro-Normen zugelassen sind. Lkw müssen, wie Pkw, eine Umweltplakette an der Windschutzscheibe anbringen, die ihre Emissionsklasse angibt. Diese Plaketten gibt es in Grün, Gelb und Rot. In der Praxis ist eine grüne Plakette erforderlich, um in eine Umweltzone einzufahren. Sie bestätigt, dass das Fahrzeug die Euro-4-Norm oder höher erfüllt. Beispielsweise lassen Berlin, München und Köln nur Fahrzeuge mit grüner Plakette zu. Das Fehlen einer Plakette oder eine andersfarbige Plakette verhindert die Einfahrt in diese Städte, und ein Verstoß gegen das Verbot wird mit einem Bußgeld geahndet. Darüber hinaus haben einige deutsche Städte Fahrverbote für Lkw in ihren Stadtzentren eingeführt, beispielsweise für Fahrzeuge über einem bestimmten zulässigen Gesamtgewicht, um Lärm und Verkehr zu reduzieren. In solchen Fällen bleibt nur die Möglichkeit, eine Route außerhalb der Zone zu wählen, in der Regel über die Ringstraßen.

Es ist erwähnenswert, dass die in Deutschland über das Toll Collect-System erhobenen Straßenmautgebühren auch eine Umweltkomponente enthalten. Der Kilometerpreis hängt zudem von der Emissionsklasse des Fahrzeugs ab. Je älter und umweltschädlicher das Fahrzeug, desto höher der Kilometerpreis. Solche Lösungen sollen Spediteure dazu anregen, ihre Fahrzeuge zu ersetzen.

Schweiz: Emissionsgebühren statt Umweltzonen und Smog Beschränkungen

Im Gegensatz zu den Ländern der Europäischen Union gibt es in der Schweiz kein System von Umweltzonen in den Städten. Stattdessen werden ein Finanzsystem und allgemeine Fahrzeugverkehrsbeschränkungen angewendet. Jedes schwere Fahrzeug mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen, das in der Schweiz fährt, unterliegt der Straßenbenutzungsgebühr – der LSVA (leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe). Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Faktoren wie zulässigem Gesamtgewicht, Achszahl, Kilometerstand und Emissionsklasse. In der Praxis gilt: Je niedriger die EURO-Norm des Fahrzeugs ist, desto höher ist der Kilometerpreis. Dies wirkt wirtschaftlich unattraktiv für den Einsatz alter, stark umweltschädlicher Lkw im Schweizer Land. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass aufgrund fehlender Umweltzonen oder -plaketten jedes Fahrzeug in der Schweiz fahren kann, sofern die grundlegenden technischen Standards erfüllt und die Mautgebühren entrichtet werden. 

Ausnahmen gelten in Notfällen. So gibt es beispielsweise im Kanton Genf ein Notfall-Beschränkungssystem: Bei Smog wird eine emissionsarme Zone eingerichtet, in der Fahrzeuge mit den höchsten Emissionsklassen zwischen 6 und 22 Uhr nicht fahren dürfen. Fahrer müssen zudem die entsprechende Stick’AIR-Vignette mitführen. Bei einer Umweltwarnung dürfen Fahrzeuge, die nur die ältesten Abgasnormen erfüllen (entsprechend auf der Vignette gekennzeichnet), nicht in der Stadt fahren. Darüber hinaus achtet die Schweiz auf die Einhaltung der Lärmschutzbestimmungen. Dazu gehören nächtliche Fahrverbote und die Pflicht zur Verwendung leiser Fahrzeuge oder Abgasanlagen. Eine weitere Beschränkung betraf das zulässige Gesamtgewicht, das bis zum Abschluss der Abkommen mit der EU lediglich 28 Tonnen (statt der üblichen 40 Tonnen) betrug. Derzeit dürfen in der Schweiz Fahrzeuge mit dem gleichen Gewicht wie in der Europäischen Union (einschließlich Österreich und Deutschland) gefahren werden, größere Fahrzeugkombinationen, z. B. solche mit einer Länge von über 18,75 Metern, dürfen jedoch weiterhin nicht einfahren.

Weitere Unterschiede bei den Vorschriften und Mautgebühren

Neben zeitlichen Beschränkungen und Umweltauflagen bestehen zwischen Österreich, Deutschland und der Schweiz weitere wesentliche regulatorische Unterschiede, die sich auf den Transportbetrieb auswirken. Dazu gehören Mautsysteme, zulässige Fahrzeugparameter und spezifische rechtliche Anforderungen.

Unterschiede bei den Straßenmautsystemen in Österreich, Deutschland und der Schweiz

In allen drei Ländern werden Mautgebühren für die Nutzung bestimmter Straßen erhoben, allerdings mit unterschiedlichen Erhebungssystemen. In Österreich muss jeder Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen mit einer GO-Box ausgestattet sein. Die Mautgebühren für alle Autobahnen und Schnellstraßen richten sich nach der gefahrenen Kilometerzahl, der Achsenanzahl und der Euro-Kategorie. In Deutschland werden für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen Mautgebühren auf Autobahnen und ausgewählten Bundesstraßen erhoben. Die Erhebung erfolgt elektronisch über das System Toll Collect anhand der Daten von On-Board-Units in den Fahrzeugen oder per Handzahlung vor Fahrtantritt. Wie in Österreich hängt die Mauthöhe von der gefahrenen Kilometerzahl, der Achsenanzahl und der Emissionsklasse ab. In der Schweiz hingegen gibt es eine LSVA-Maut (Niedrigstreckungsgebühr), deren Höhe von der gefahrenen Kilometerzahl, der Achsenanzahl und der Kraftstoffverbrauchsklasse abhängt. Die Berechnung erfolgt anhand der Daten des On-Board-Units oder der Erklärung des Fahrers. Wichtig ist, dass in der Schweiz Mautgebühren für alle Straßen, auch für Nebenstraßen, gelten.

Zulässige Gewichte und Abmessungen von Fahrzeugen

Formal gilt in allen Ländern der DACH-Region die EU-Norm. Diese sieht ein maximales Gewicht von 40 Tonnen und eine maximale Länge von 16,5 Metern für Zugkombinationen bzw. 18,75 Metern für Kombinationen mit Anhänger vor. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Schweiz das maximale Gewicht historisch streng begrenzt hat (zuerst auf 28 Tonnen, später auf 34 Tonnen). Bis heute gibt es keine Ausnahmen für übergroße Zugkombinationen, es sei denn, es wird eine Sondergenehmigung für den Transport erteilt. Darüber hinaus beträgt die maximale Höhe einer Zugkombination in der Schweiz 4 Meter, während das österreichische und deutsche Recht für Container- oder intermodale Transporte liberalere Bestimmungen vorsieht.

Mindestlohn- und Arbeitszeitregelungen

Österreich und Deutschland unterliegen als EU-Mitgliedstaaten den EU-Vorschriften zu Lenk-, Ruhe- und Freizeiten für Lkw-Fahrer. Der Gütertransport zwischen diesen Ländern stellt daher in dieser Hinsicht keine zusätzlichen Schwierigkeiten dar. Allerdings ist zu beachten, dass in Deutschland ein Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt, das für alle im Land tätigen Lkw-Fahrer – nicht nur für Kabotagefahrer – gesonderte Vergütungsregelungen festlegt. Die Schweiz ist zwar kein EU-Mitglied, verfügt aber aufgrund von Abkommen mit EU-Ländern über ähnliche Sozialregelungen. Die Gesetze zu Mindestlöhnen, Zulagen, Bußgeldern und Kontrollen unterscheiden sich jedoch von denen in Österreich und Deutschland.

Autobahnkreuz in Deutschland aus der Vogelperspektive

Transportplanung mit TMS-Systemen unter Berücksichtigung verschiedener Vorschriften

Angesichts der unterschiedlichen Verkehrsregeln, Transportbeschränkungen und sonstigen Vorschriften stellt die Planung internationaler Transporte ohne moderne IT-Tools eine große Herausforderung dar.Transportmanagementsysteme (TMS) erleichtern die Planung solcher Transporte, indem sie lokale Gegebenheiten bei der Routenplanung und -optimierung berücksichtigen und Routenbeschränkungen automatisch einbeziehen. Darüber hinaus ermöglichen solche TMS-Systeme ein effizientes Transportmanagement dank Fahrer- und Fahrzeugplanung sowie Echtzeit-Routenüberwachung. Funktionen wie Warnmeldungen für Fahrer, die den Transportkorridor verlassen (z. B. bei Wahl einer weniger wirtschaftlichen Route oder Abzweigung auf eine Mautstraße), spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Auch die Kommunikation mit den Fahrern über moderne Tools und Chats ist hilfreich, wie beispielsweise mit der mobilen App fireTMS Driver, die mit dem fireTMS-System verbunden ist. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Transportplanung mithilfe von TMS-Systemen unerlässlich geworden ist, insbesondere bei Routen, die durch Länder mit so unterschiedlichen Rechtssystemen führen.

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FAQ

Ja. In Deutschland dürfen Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von über 7,5 Tonnen sonntags und an Feiertagen von Mitternacht bis 22 Uhr nicht fahren. Das Verbot gilt für das gesamte Straßennetz des Landes.
Ja, Österreich ist das einzige Land in der DACH-Region mit einem ganzjährigen Nachtfahrverbot. Lkw mit einem zGG von über 7,5 Tonnen dürfen zwischen 22 und 5 Uhr nicht fahren. Darüber hinaus gilt in Österreich, wie in Deutschland, ein Wochenendfahrverbot von Samstag 15 Uhr bis Sonntag 22 Uhr.
Österreich, Deutschland und die Schweiz sehen jeweils einige Ausnahmen von den Verboten vor, deren Umfang jedoch regional variiert. Einsatzfahrzeuge wie Militär-, Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sowie Sondertransporte sind in der Regel ausgenommen. Es empfiehlt sich jedoch, vor der Routenplanung die jeweiligen Ausnahmeregelungen der einzelnen Länder zu prüfen.
Am besten plant man Routen sorgfältig im Voraus. Prüfen Sie die Kalender mit Feiertagen und Fahrverboten in den einzelnen Ländern und planen Sie Ihre Fahrzeiten so, dass Sie nicht in die Verbotszeiten geraten. Bei besonders strengen Vorschriften in einem Land sollten Sie alternative Routen in Betracht ziehen und Ihr Fahrzeug auf die Einhaltung der Umweltstandards überprüfen.
Österreich hat die strengsten Lkw-Fahrverbote. Es gibt tägliche Nacht-, Wochenend- und saisonale Fahrverbote. Deutschland hingegen hat die mildesten, wenn auch immer noch sehr strengen Vorschriften eingeführt.
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Dieser Artikel wurde vom fireTMS-Team auf der Grundlage seiner Kenntnisse, Erfahrungen und Vertrautheit mit der TSL-Branche verfasst.

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